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Sachkundiger für Veranstaltungsrigging im SR2.0 - 14/11/2003 11:31
Hallo Leute,
ein ehemaliger Azubi von mir machte mich auf den Entwurf für die SR2.0 des VPLT aufmerksam. Er trat mit der Frage an mich heran, ob er denn durch seine Ausbildung auch Sachkundiger für Veranstaltungsrigging sei (oder zumindest einem gleichwerigen Status hat), da in Abschnitt 4 der SR2.0 eindeutig gefordert wird, daß der "Auf-, Abbau und Betrieb von Elektrokettenzügen nur von sachkundigen Personen (z.B. „Sachkundigen für Veranstaltungs-Rigging“) durchgeführt werden darf." Meine Meinung dazu ist, daß eine Fachkraft bzw. wir als Meister unter diese Rubrik fallen obwohl nicht explizit eine Prüfung zum erwähnten Sachkundigen abgelegt wurde. Meine Meinung gründet sich auf die Grundlagen, welche bei solch einem Kurs zum Sachkundigen angeboten werden und die Themen haben wir alle in unserer Meisterausbildung behandelt. Und eigentlich sollten diese auch zur Ausbildung zur Fachkraft gehören. Möglicherweise liege ich aber mit meiner Meinung falsch. Deshalb würde mich Eure Meinung dazu interessieren. Denn bis 31.Dezember können noch Änderungsvorschläge beim VPLT eingereicht werden.
Den Entwurf der SR2.0 findet Ihr auf der Seite des VPLT oder hier im Downloadbereich.
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