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Drahtlosen Mikrofonen und
Funkkopfhörern sind bestimmte Frequenzen und Sendeleistungen zugeteilt. Die
Zuteilung erfolgt in Deutschland die Außenstelle der Bundesnetzagentur (früher:
RegTP), in Österreich das Fernmeldebüro des Bundeslandes.
Drahtlos-Systeme
bedürfen einer Sendelizenz und sind anmelde- und gebührenpflichtig.
Lizenzpflichtig und damit
kostenpflichtig in Deutschland und Österreich sind – mit nachstehenden
Ausnahmen - alle Funkmikrofone im Bereich 470-862MHz.
Ausnahmen:
Lizenzfrei (kostenlos) aufgrund einer gesetzlichen Allgemeinzuteilung
sind die Geräte im Bereich 863-865MHz (sog. ISM-Frequenzen) mit bis zu 10mW
Sendeleistung.
Neu ab 1.1.2006 in
Deutschland: Allgemeinzuteilung der
TV-Kanäle 61-63 (790-814MHz) und 67-69 (838-862MHz) zur lizenzfreien Verwendung
der entsprechenden Nutzergruppe.
Nähere Einzelheiten
dazu findet man in der Verfügung 91/2005
der Bundesnetzagentur (steht im Downloadbereich zur Verfügung)
Anmelden von Drahtlos-Systeme in Deutschland:
In Deutschland muss jedes
Funkmikrofon - mit Ausnahme der Allgemeinzuteilung - bei der für Ihren Wohnsitz
zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Es gibt zwei
Zuteilungsarten, die Einzelzuteilung und Kurzzeitzuteilung.
Einzelzuteilung: Neben der Allgemeinzuteilung
können darüber hinaus Frequenzen aus
den jeweils ersten 7 MHz der Fernsehkanäle 55 –60 (742 –790 MHz) für
Festinstallationen in geschlossenen Räumen einzeln zugeteilt werden. Übrigens,
ein Fernsehkanal hat eine Bandbreite von 8 MHz. Diese Frequenzzuteilung
ist auf 5 Jahre befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz Anmeldung keinen
„Alleinanspruch“ auf Funkfrequenzen gibt. Wenn bei parallelen Veranstaltungen
in störender Nähe Drahtlosmikrofone mit gleichen Frequenzen eingesetzt werden,
müssen sich die Betreiber vor Ort einigen!
Gebühren für die
Einzelzuteilung Die Gebühren für Anträge und jährliche
Verlängerungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Auskunft über den aktuellen Stand
erhalten Sie bei den Außenstellen
der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation RegTP).
Zur Zeit liegen die Gebühren
für den Antrag bei 130,- Euro plus 7,70 Euro pro Jahr für jede angemeldete
Frequenz (Funkkanal).
Wichtig: beachten Sie die Befristung der Anmeldung auf 5
Jahre, die vor Ablauf der Frist vom Nutzer verlängert werden muss. Die Kosten
für die Verlängerung belaufen sich auf 60,- Euro. Wird die Verlängerung nicht
rechtzeitig beantragt, ist ein Neuantrag mit den entsprechenden Gebühren
erforderlich.
Kurzzeitzuteilung: Die
Bundesnetzagentur erteilt bei kurzfristigen Einsätzen für Drahtlos-Mikrofone
eine so genannte Kurzzeitzuteilung. Diese gilt nur für einen bestimmten
Einsatzort und für 14 Tage. Nach dieser Zeit muss eine neue Kurzzeitzuteilung
beantragt werden.
Es
werden hier von der Bundesnetzagentur ausschließlich Frequenzen vergeben, die
vor Ort nicht von anderen Anwendern belegt sind. Damit ist die Zuteilung der
Frequenzen nicht – wie bei der Einzelzuteilung – an bestimmte Nutzergruppen
gebunden.
Gebühren für die
Kurzzeitzuteilung Die
Kosten für eine Kurzzeitzuteilung sind stark abhängig von der Anzahl der
benötigten Frequenzen. Die erste beantragte Frequenz kostet 130,- Euro, für
jede weitere Frequenz werden 50,- Euro berechnet.
Mehrkanal-Systeme (Deutschland)
Bei Konzerten oder anderen
Veranstaltungen gibt es meist eine Vielzahl von Geräten, die elektromagnetische Wellen
ausstrahlen (Fremdstörungen) und somit Funkkanäle stören können.
Bei gleichzeitigem Einsatz
mehrer Funkstrecken nimmt die Zahl der Störfrequenzen
(Intermodulationsprodukte) dramatisch zu. Das heißt, Funkfrequenzen können
nicht wahllos miteinander kombiniert werden. Wird ein funktionierendes
Mehrkanalsystem z.B. um eine Funkstrecke
erweitert, kann diese neue Sendefrequenz das ganze System stören und
funktionsunfähig machen. Ein gutes Frequenzmanagement für alle Funkstrecken,
die gleichzeitig zum Einsatz kommen sollen, ist deshalb die Voraussetzung für
den störungsfreien Betrieb einer Mehrkanalanlage. Wichtige Info für den Verleih von drahtlosen Mikrofonen: Beim Verleih eines
Drahtlos-Systems durch z.B. eine Veranstaltungs-Firma muss dem Betreiber
(Entleiher) die originale Frequenzzuteilungs-Urkunde ausgehändigt werden. Der Verleiher haftet für eventuellen
Missbrauch des Entleihers.
Anmelden von Drahtlos-Systeme in Österreich
In Deutschland muss jedes
Funkmikrofon - mit Ausnahme der Allgemeinzuteilung - bei der für Ihren Wohnsitz
zuständigen Außenstelle der
Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Frequenzzuteilung Die Lizensierung in Österreich erfolgt mittels Einzelzuteilung.
Einzelzuteilung: Diese Frequenzzuteilung ist auf 10 Jahre befristet und muss
nach Ablauf verlängert werden. Die
Zuteilung kann prinzipiell in allen TV-Kanälen erfolgen; beachten Sie aber, dass TV-Sender in Ihrem
Einsatzgebiet bei der Lizensierung berücksichtigt werden müssen.
Erkundigen deswegen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Händler oder bei den
zuständigen Stellen im Fernmeldebüro.
Trotz Anmeldung
gibt es keinen „Alleinanspruch“ auf Funkfrequenzen. Wenn bei parallelen
Veranstaltungen in störender Nähe Drahtlosmikrofone mit gleichen Frequenzen
eingesetzt werden, müssen sich die Betreiber vor Ort einigen!
Gebühren für die Einzelzuteilung Die Gebühren für Anträge und jährliche
Verlängerungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Auskunft über den aktuellen Stand
erhalten Sie bei Ihrer Außenstelle im Fernmeldebüro.
Zur Zeit liegen die Gebühren für den Antrag bei 50,87.- Euro
(entspricht 700 öS) für jede angemeldete
Funkanlage für die Dauer von 10 Jahren. Laufende Jahresgebühr wird nicht
verrechnet.
Weiters ist eine Eingabegebühr für den Antrag von derzeit 13
Euro beizulegen.
Quelle: AKG
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