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Informationen zum Betrieb von Drahtlos-Sytemen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Admin   
Dienstag, 24. Oktober 2006

Drahtlosen Mikrofonen und Funkkopfhörern sind bestimmte Frequenzen und Sendeleistungen zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt in Deutschland die Außenstelle der Bundesnetzagentur (früher: RegTP), in Österreich das Fernmeldebüro des Bundeslandes.

Drahtlos-Systeme bedürfen einer Sendelizenz und sind anmelde- und gebührenpflichtig.

Lizenzpflichtig und damit kostenpflichtig in Deutschland und Österreich sind – mit nachstehenden Ausnahmen - alle Funkmikrofone im Bereich 470-862MHz.

Ausnahmen:

Lizenzfrei (kostenlos) aufgrund einer gesetzlichen Allgemeinzuteilung sind die Geräte im Bereich 863-865MHz (sog. ISM-Frequenzen) mit bis zu 10mW Sendeleistung.

Neu ab 1.1.2006 in Deutschland: Allgemeinzuteilung der TV-Kanäle 61-63 (790-814MHz) und 67-69 (838-862MHz) zur lizenzfreien Verwendung der entsprechenden Nutzergruppe.

Nähere Einzelheiten dazu findet man in der Verfügung 91/2005 der Bundesnetzagentur (steht im Downloadbereich zur Verfügung)

Anmelden von Drahtlos-Systeme in Deutschland:

In Deutschland muss jedes Funkmikrofon - mit Ausnahme der Allgemeinzuteilung - bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Es gibt zwei Zuteilungsarten, die Einzelzuteilung und Kurzzeitzuteilung.

Einzelzuteilung:
Neben der Allgemeinzuteilung können darüber hinaus Frequenzen aus den jeweils ersten 7 MHz der Fernsehkanäle 55 –60 (742 –790 MHz) für Festinstallationen in geschlossenen Räumen einzeln zugeteilt werden. Übrigens, ein Fernsehkanal hat eine Bandbreite von 8 MHz. Diese Frequenzzuteilung ist auf 5 Jahre befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass es trotz Anmeldung keinen „Alleinanspruch“ auf Funkfrequenzen gibt. Wenn bei parallelen Veranstaltungen in störender Nähe Drahtlosmikrofone mit gleichen Frequenzen eingesetzt werden, müssen sich die Betreiber vor Ort einigen!

Gebühren für die Einzelzuteilung
Die Gebühren für Anträge und jährliche Verlängerungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Auskunft über den aktuellen Stand erhalten Sie bei den
Außenstellen der Bundesnetzagentur (früher: Regulierungsbehörde für Telekommunikation RegTP).

Zur Zeit liegen die Gebühren für den Antrag bei 130,- Euro plus 7,70 Euro pro Jahr für jede angemeldete Frequenz (Funkkanal).

Wichtig: beachten Sie die Befristung der Anmeldung auf 5 Jahre, die vor Ablauf der Frist vom Nutzer verlängert werden muss. Die Kosten für die Verlängerung belaufen sich auf 60,- Euro. Wird die Verlängerung nicht rechtzeitig beantragt, ist ein Neuantrag mit den entsprechenden Gebühren erforderlich.

Kurzzeitzuteilung:
Die Bundesnetzagentur erteilt bei kurzfristigen Einsätzen für Drahtlos-Mikrofone eine so genannte Kurzzeitzuteilung. Diese gilt nur für einen bestimmten Einsatzort und für 14 Tage. Nach dieser Zeit muss eine neue Kurzzeitzuteilung beantragt werden.

Es werden hier von der Bundesnetzagentur ausschließlich Frequenzen vergeben, die vor Ort nicht von anderen Anwendern belegt sind. Damit ist die Zuteilung der Frequenzen nicht – wie bei der Einzelzuteilung – an bestimmte Nutzergruppen gebunden.

Gebühren für die Kurzzeitzuteilung
Die Kosten für eine Kurzzeitzuteilung sind stark abhängig von der Anzahl der benötigten Frequenzen. Die erste beantragte Frequenz kostet 130,- Euro, für jede weitere Frequenz werden 50,- Euro berechnet.

 

Mehrkanal-Systeme (Deutschland)

Bei Konzerten oder anderen Veranstaltungen gibt es meist eine Vielzahl von Geräten, die elektromagnetische Wellen ausstrahlen (Fremdstörungen) und somit Funkkanäle stören können.

Bei gleichzeitigem Einsatz mehrer Funkstrecken nimmt die Zahl der Störfrequenzen (Intermodulationsprodukte) dramatisch zu. Das heißt, Funkfrequenzen können nicht wahllos miteinander kombiniert werden. Wird ein funktionierendes Mehrkanalsystem z.B. um eine Funkstrecke erweitert, kann diese neue Sendefrequenz das ganze System stören und funktionsunfähig machen. Ein gutes Frequenzmanagement für alle Funkstrecken, die gleichzeitig zum Einsatz kommen sollen, ist deshalb die Voraussetzung für den störungsfreien Betrieb einer Mehrkanalanlage.

Wichtige Info für den Verleih von drahtlosen Mikrofonen:
Beim Verleih eines Drahtlos-Systems durch z.B. eine Veranstaltungs-Firma muss dem Betreiber (Entleiher) die originale Frequenzzuteilungs-Urkunde ausgehändigt werden. Der Verleiher haftet für eventuellen Missbrauch des Entleihers.


Anmelden von Drahtlos-Systeme in Österreich

In Deutschland muss jedes Funkmikrofon - mit Ausnahme der Allgemeinzuteilung - bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

Frequenzzuteilung
Die Lizensierung in Österreich erfolgt mittels Einzelzuteilung.

Einzelzuteilung:
Diese Frequenzzuteilung ist auf 10 Jahre befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Die Zuteilung kann prinzipiell in allen TV-Kanälen erfolgen; beachten Sie aber, dass TV-Sender in Ihrem Einsatzgebiet bei der Lizensierung berücksichtigt werden müssen. Erkundigen deswegen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Händler oder bei den zuständigen Stellen im Fernmeldebüro.

Trotz Anmeldung gibt es keinen „Alleinanspruch“ auf Funkfrequenzen. Wenn bei parallelen Veranstaltungen in störender Nähe Drahtlosmikrofone mit gleichen Frequenzen eingesetzt werden, müssen sich die Betreiber vor Ort einigen!

Gebühren für die Einzelzuteilung
Die Gebühren für Anträge und jährliche Verlängerungen ändern sich von Zeit zu Zeit. Auskunft über den aktuellen Stand erhalten Sie bei Ihrer Außenstelle
im Fernmeldebüro.

Zur Zeit liegen die Gebühren für den Antrag bei 50,87.- Euro (entspricht 700 öS) für jede angemeldete Funkanlage für die Dauer von 10 Jahren. Laufende Jahresgebühr wird nicht verrechnet.

Weiters ist eine Eingabegebühr für den Antrag von derzeit 13 Euro beizulegen.



Quelle: AKG

Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Oktober 2006 )
 
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